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Warum wollen wir Dich als Mitglied? Vereinsmitglied bei uns im ESV zu sein bedeutet: ·	Du stärkst den Verein ·	Du bist mit deinem Mitgliedsbeitrag wichtig für unseren Verein. ·	Du kannst nach Erreichen der Volljährigkeit an Jahreshauptversammlungen teilnehmen, wählen und aktiv selber mitbestimmen.      ·	Du kannst als aktives Mitglied im Verein mehrere Sportarten betreiben. ·	Du kannst im Verein neue Menschen kennenlernen und wirst neue Freundschaften schließen. ·	Du bist WICHTIG für unseren Verein.                                                                                     Wenn Du erst einmal testen möchtest, ob der Eichholzer SV Dir zusagt, bieten wir Dir eine Probezeit von einem Monat, bevor Du in den Verein eintrittst. Wir freuen uns, Dich als neues Vereinsmitglied in unsere Gemeinschaft aufzunehmen.  Den Aufnahme - Antrag kannst Du hier …             ausfüllen und versenden oder den Antrag  in PDF - Format ausdrucken und ausgefüllt in der Geschäftsstelle abgeben. Jedes Mitglied stärkt den Verein, sowohl ideell als auch finanziell und trägt dazu bei,  die Zukunft unseres Vereins und somit auch aller Sportler erfolgreich zu gestalten. Check-Liste lorem ipsum consectetur
Bildungsgutschein
Bildungsgutschein Bei Kindern und Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu  zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen,künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich. So kann z.B. ein Teil des Mitgliedsbeitrages übernommen werden. Wie funktioniert das?                                                                       Die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe müssen Sie für jedes Kind gesondert beim Jobcenter beantragen. Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie für ihr Kind eine Bildungskarte. Der Betrag ist für einen Bewilligungszeitraum bestimmt und kann für die in der Bildungskarte bescheinigten Aktivitäten eingesetzt werden. Ist der Zeitraum abgelaufen oder der Betrag aufgebraucht, können Sie beim Jobcenter eine Verlängerung/Auffüllung beantragen. Erhalten wir keine neue bzw. aufgefüllte Bildungskarte, müssen Sie den Mitgliedsbeitrag eigenverantwortlich bezahlen. Die einmalige Aufnahmegebühr muß von Ihnen selbst bezahlt werden.
Jedes Mitglied stärkt den Verein, sowohl ideell als auch  finanziell und trägt dazu bei, die Zukunft unseres Vereins  und somit auch aller Sportler erfolgreich zu gestalten. Wenn Du erst einmal testen möchtest, ob der Eichholzer SV Dir zusagt, bieten wir Dir eine      Probezeit von einem Monat, bevor Du in den        Verein eintrittst. Wir freuen uns, Dich als neues Vereinsmitglied in unsere Gemeinschaft aufzunehmen.   Den Aufnahme - Antrag kannst Du hier …       ausfüllen und versenden oder den Antrag in       PDF - Format ausdrucken und ausgefüllt in der  Geschäftsstelle abgeben. Warum wollen wir Dich als Mitglied? Vereinsmitglied bei uns im ESV zu sein bedeutet: ·	Du stärkst den Verein ·	Du bist mit deinem Mitgliedsbeitrag wichtig für unseren Verein. ·	Du kannst nach Erreichen der Volljährigkeit an Jahreshauptversammlungen teilnehmen, wählen und aktiv selber mitbestimmen.      ·	Du kannst als aktives Mitglied im Verein mehrere Sportarten betreiben. ·	Du kannst im Verein neue Menschen kennenlernen und wirst neue Freundschaften schließen. ·	Du bist WICHTIG für unseren Verein.                                        Check-Liste lorem ipsum consectetur
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Bildungsgutschein Bei Kindern und Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, werden neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Hierzu  zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen,künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich. So kann z.B. ein Teil des Mitgliedsbeitrages übernommen werden. Wie funktioniert das?                                                                       Die Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe müssen Sie für jedes Kind gesondert beim Jobcenter beantragen. Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie für ihr Kind eine Bildungskarte. Der Betrag ist für einen Bewilligungszeitraum bestimmt und kann für die in der Bildungskarte bescheinigten Aktivitäten eingesetzt werden. Ist der Zeitraum abgelaufen oder der Betrag aufgebraucht, können Sie beim Jobcenter eine Verlängerung/Auffüllung beantragen. Erhalten wir keine neue bzw. aufgefüllte Bildungskarte, müssen Sie den Mitgliedsbeitrag eigenverantwortlich bezahlen. Die einmalige Aufnahmegebühr muß von Ihnen selbst bezahlt werden.
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